Rechtsprechung
OLG Celle, 29.01.2003 - 7 U 113/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Werkvertrag: Reichweite der Beschaffenheitsvereinbarung "erstklassige Arbeit" für eine Holzinnentreppe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 631 BGB ; § 634 BGB ; § 649 S. 2 BGB
Gewährleistung beim Bauvertrag ; Mündliche Beschaffenheitsvereinbarung; "Erstklassige Arbeit" bei Herstellung der Treppe ; Verpflichtung des Werkunternehmers ; Verwendung von Holz der Güteklasse I nach DIN-Norm; Gütebedingungen für Laubschnittholz für Treppenbau - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistung beim Bauvertrag ; Mündliche Beschaffenheitsvereinbarung; "Erstklassige Arbeit" bei Herstellung der Treppe ; Verpflichtung des Werkunternehmers ; Verwendung von Holz der Güteklasse I nach DIN-Norm; Gütebedingungen für Laubschnittholz für Treppenbau
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631; BGB § 634; BGB § 649 S. 2
Gewährleistung beim Bauvertrag: Mündliche Beschaffenheitsvereinbarung 'erstklassige Arbeit' - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bedeutung der Beschaffenheitsangabe "Erstklassige Arbeit"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Treppenbauer verspricht "erstklassige Arbeit" - Kann der Auftraggeber dann auch Holz in Spitzenqualität erwarten?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Erstklassige Arbeit" heißt nicht "Güteklasse I"! (IBR 2003, 296)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 29.04.2002 - 5 O 45/02
- OLG Celle, 29.01.2003 - 7 U 113/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1592
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
VOB-Vertrag: Anzuwendende DIN bei der Verlegung von Natursteinplatten
Dagegen spricht unabhängig von der selbst von den Gerichtssachverständigen unterschiedlich beantworteten Frage, ob das kombinierte Verfahren "hochwertiger" ist, dass die DIN 18157 für nicht stark beanspruchte Bodenbeläge (abgesehen evtl. vom Buttering-Verfahren) gerade nicht mehrere Verfahren offen lässt, sondern nur das Floating-Verfahren vorsieht259 (vgl. für eine ähnliche Problematik bei Vereinbarung einer "erstklassigen Arbeit" im Holzbau für die Frage, ob schon deswegen die Verwendung von Holz der Güteklasse I statt II geschuldet ist: OLG Celle BauR 2003, 1592) .